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Seite I II III |
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Übereinstimmungsnachweis für Bauprodukte - Aufnahme- und Fremdüberwachungsverfahren |
Werkseigene Produktionskontrolle, Fremdüberwachung und Zertifizierung von Bauarten |
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Zum Nachweis der Übereinstimmung [Konformität] von Bauprodukten mit technischen Spezifikationen mittels Zertifikat, vorzugsweise für Bereiche, für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften ein Übereinstimmungszertifikat gefordert wird, gilt dieses Aufnahme- und Fremdüberwachungsverfahren der Überwachungsgemeinschaften. |
Technische Spezifikationen
Dokument, das technische Anforderungen festlegt, die von einem Bauprodukt zu erfüllen sind.
ANMERKUNG: Technische Spezifikationen sind z. B. Produktnormen, allgemeine bauaufsichtfiche Zulassungen, öffentlich-rechtliche Vorschriften, allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse oder Zustimmungen im Einzelfall, freiwillige Technische Lieferbedingungen, Werknormen oder eine sonstige technische Regeln. |
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Schritte des Aufnahmeverfahrens und der Fremdüberwachung |
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1. Betriebsprüfung |
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| Nach Antrag auf Mitgliedschaft in den Überwachungsgemeinschaften wird eine erste Betriebsprüfung durchgeführt. Diese Betriebsprüfung dient der Feststellung, ob die personellen und ausstattungsmäßigen Voraussetzungen für eine ständige ordnungsgemäße Herstellung und eine entsprechende werkseigene Produktionskontrolle geeignet sind um die Bauprodukte so herzustellen, dass den an sie gestellten Anforderungen genüge getan wird. Ein positives Ergebnis der Betriebsprüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Überwachungsgemeinschaft - das Herstellwerk erhält eine HWK-Nummer - und die Aufnahme der Fremdüberwachungstätigkeit. |
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2. Erstüberwachung |
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Die Erstüberwachung dient der Feststellung, ob die personellen und ausstattungsmäßigen Voraussetzungen für eine ständige ordnungsgemäße Herstellung und eine entsprechende werkseigene Produktionskontrolle geeignet sind und die Bauprodukte den an sie gestellten Anforderungen genügen. Die Erstüberwachung hat mindestens den gleichen Umfang wie die Regelüberwachung.
Ein positives Ergebnis der Erstüberwachung ist Voraussetzung für die Aufnahme der Regelüberwachung. Der Mitgliedsbetrieb erhält ein Übereinstimmungszertifikat, für das fremdüberwachte Bauprodukt, dessen Gültigkeit mit dem Datum des Verfalls
der Technischen Spezifikationen für dieses Bauprodukt abläuft. |
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3. Regelüberwachung |
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Im Rahmen der Regelüberwachung werden die werkseigene Produktionskontrolle sowie die personellen und gerätemäßigen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Herstellung überprüft. Die Regelüberwachung wird ohne vorherige Ankündigung mindestens zweimal im Jahr in angemessenem Abstand durchgeführt, soweit in den zugrunde liegenden Technischen Spezifikationen oder anderweitig nichts anderes festgelegt ist. Dabei wird die Handhabung der werkseigenen Produktionskontrolle überprüft und deren Ergebnisse bewertet. Es erfolgt eine Fremdüberwachung am Bauprodukt [Probennahme * ] und die Kontrolle einer ordnungsgemäßen Kennzeichnung. |
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