Für den Inhalt dieser Seite ist eine neuere Version von Adobe Flash Player erforderlich.

Adobe Flash Player herunterladen

Für den Inhalt dieser Seite ist eine neuere Version von Adobe Flash Player erforderlich.

Adobe Flash Player herunterladen


11
1

1 1 1 1 1
Seite1I1II        
         
Allein in Deutschland sterben jährlich bei 230.000 vorkommenden Bränden 600 bis 800 Menschen. 95% der Opfer kommen dabei laut Angabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft an den Folgen einerRauchvergiftung ums Leben. Wirksamer vorbeugender bautechnischer Brandschutz sollte daher als vordringliche Aufgabe von Planern und Bauherren gelten.    
         
Ziel des vorbeugenden Brandschutzes ist es, durch geeignete Maßnahmen das Auftreten eines Schadenfeuers zu verhindern. Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, sollen die Brandschutzmaß­nahmen Menschen und Sachwerte vor Brandfolge­schäden schützen, Flucht und Rettung sicherstellen, eine gezielte und schnelle Brandbekämpfung ermög­lichen und das Brandgeschehen in überschaubaren Grenzen halten. Aus vielen Einzelkomponenten, die unter anderem von der Nutzung, der Bauart und der Lage des Gebäudes bestimmt werden, entsteht eine Brandschutzkette, deren Leistungsfähigkeit aber letztlich vom schwächsten Glied abhängt.    
         
   
         
Das Bedürfnis der Menschen, Brände zu vermeiden und sich vor Bränden zu schützen, ist zu einem Grundanliegen im deutschen Baurecht geworden. So wird in allen Bauordnungen der Länder gleichermaßen gefordert, dass bauliche Anlagen so beschaffen sein müssen, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren, sowie wirksame Löscharbeiten, möglich sind. Diese allgemeinen Forderungen der Bauordnungen werden durch eine Vielzahl von Forderungen für spezielle Anwendungsfälle in
  • Sonderbau-Verordnungen,
  • Technischen Baubestimmungen und
  • allgemeinen anerkannten Regeln der Technik (z.B. in Normen).
 
konkretisiert.