Überwachungs- und Zertifizierungsstellen für Feuerschutzabschlüsse

ÜG NIEDERSACHSEN / BREMEN / SACHSEN-ANHALT e.V.

ÜWG SACHSEN e.V.

ÜG BAYERN e.V.

ÜG BERLIN-BRANDENBURG e.V.

ÜG NORD e.V.

SERVICE

DOWNLODEBEREICH

Mit dem Ende der Koexistenzphase der DIN EN 16034 (01.11.2019) verschwindet das Ü-Zeichen für Feuerschutzabschlüsse (FSA) und Bewegliche selbstschließende Brandschutzverglasungen in der Aussenanwendung und wird durch die CE-Kennzeichnung ersetzt.
Als Fertigungsbetrieb können Sie die Fähigkeit zur CE-Kennzeichnung (Zertifizierung) über das „CPCN - construction products certification network“ erlangen. Die Träger des CPCN - das IBS Linz, die gbd Lab GmbH / gbd Zert GmbH, Dornbirn sowie die AKF ZERT GmbH, Essen – erfüllen alle drei mit ihren Akkreditierungen und Notifizierungen die vorgeschriebenen Anforderungen zur Produktzertifizierung auf unterschiedlichen Gebieten. Für alle drei Firmen steht Unparteilichkeit und Vertraulichkeit bei der Zertifizierungstätigkeit im Vordergrund. ACHTUNG: Informationsmaterial und Antragsunterlagen können Sie formlos über ihre Überwachungsgemeinschaft anfordern.
Für Türen, Tore und Fenster mit der Leistungseigenschaft Feuer- und/oder Rauchschutz- eigenschaften ist das System 1 der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit heranzuziehen. Für diese Türen, Tore und Fenster ist eine Erstinspektion des Herstellwerks und der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) incl. einer Probennahme, sowie eine laufende Überwachung, Bewertung und Evaluierung der WPK durch eine Überwachungs- und Zertifizierungsstelle erforderlich. Die Überwachungsgemeinschaften sind Ansprechpartner für Türen, Tore und Fenster im Innenbereich nach LBO (Landesbauordnung - Ü-Kennzeichnung).