Überwachungs- und Zertifizierungsstellen für Feuerschutzabschlüsse
ÜG NIEDERSACHSEN / BREMEN / SACHSEN-ANHALT e.V.
ÜWG SACHSEN e.V.
ÜG BAYERN e.V.
ÜG BERLIN-BRANDENBURG e.V.
ÜG NORD e.V.
SERVICE
DOWNLODEBEREICH
Mit dem Ende der Koexistenzphase der DIN EN 16034 (01.11.2019) verschwindet das Ü-Zeichen für
Feuerschutzabschlüsse (FSA) und Bewegliche selbstschließende Brandschutzverglasungen in der
Aussenanwendung und wird durch die CE-Kennzeichnung ersetzt.
Als Fertigungsbetrieb können Sie die Fähigkeit zur CE-Kennzeichnung (Zertifizierung) über das „CPCN - construction products certification network“ erlangen.
Die Träger des CPCN - das IBS Linz, die gbd Lab GmbH / gbd Zert GmbH, Dornbirn sowie die AKF ZERT GmbH, Essen –
erfüllen alle drei mit ihren Akkreditierungen und Notifizierungen die vorgeschriebenen Anforderungen zur Produktzertifizierung auf unterschiedlichen Gebieten. Für
alle drei Firmen steht Unparteilichkeit und Vertraulichkeit bei der Zertifizierungstätigkeit im Vordergrund.
ACHTUNG: Informationsmaterial und Antragsunterlagen können Sie formlos über ihre Überwachungsgemeinschaft anfordern.
Für Türen, Tore und Fenster mit der Leistungseigenschaft Feuer- und/oder Rauchschutz-
eigenschaften ist das System 1 der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit
heranzuziehen. Für diese Türen, Tore und Fenster ist eine Erstinspektion des Herstellwerks und der
werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) incl. einer Probennahme, sowie eine laufende
Überwachung, Bewertung und Evaluierung der WPK durch eine Überwachungs- und
Zertifizierungsstelle erforderlich.
Die Überwachungsgemeinschaften sind Ansprechpartner für Türen, Tore und Fenster im
Innenbereich nach LBO (Landesbauordnung - Ü-Kennzeichnung).