Die Fremdüberwachung von FSA ist von Überwachungsstellen entsprechend LBO durchzuführen. Im Rahmen der Fremdüberwachung ist regelmäßig zu überprüfen, ob das Bauprodukt den maßgebenden technischen Regeln, der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder der Zustimmung im Einzelfall entspricht. Ist dies der Fall, wird von der Zertifizierungsstelle ein Übereinstimmungszertifikat ausgestellt. Für die Überwachung und Zertifizierung von Bauprodukten nach hEN steht Ihnen das CPCN - netzwerk zur Verfügung - weiter lesen -

ÜZ-STELLEN

nach LANDESBAUORDNUNG

Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen – kurz ÜZ-Stellen – tragen als unparteiliche Stellen dazu bei, dass Bauprodukte den nationalen Anforderungen entsprechen und sicher verwendet werden können. Die Überwachungsgemeinschaften sind vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) anerkannt als Zertifizierungs- und Überwachungsstellen für Fremdüberwachungen. Als neutrale und unabhängige Stellen sind sie in der Lage, Bauprodukte zu zertifizieren und Herstellwerke zu überwachen.

Überwachungs- und Zertifizierungsstellen für Feuerschutzabschlüsse

ÜG NIEDERSACHSEN / BREMEN / SACHSEN-ANHALT e.V.

ÜWG SACHSEN e.V.

ÜG BAYERN e.V.

ÜG BERLIN-BRANDENBURG e.V.

ÜG NORD e.V.

2012 wurde die AKF ZERT GmbH durch den Arbeitskreis der Überwachungsgemeinschaften für Feuerschutz-, Rauchschutz- und Schutzraumabschlüsse e. V. (AKF e. V.) gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer akkreditierten und notifizierten Produktzertifizierungsstelle für harmonisierte Bauprodukte.  www.akf-zert.de        AKF Zert GmbH HARMONISIERTE BAUPRODUKTE